Schwellenwerte

Ermittelt relevante arbeitsrechtliche Schwellenwerte anhand der Unternehmensgröße und zeigt kommende Anforderungen.

Aktueller Schwellenwert

5Arbeitnehmer

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Nächste Schwelle

Ab > 5 Arbeitnehmern

Ggf. Geltung des allg. Kündigungsschutzes (Altfall).

ArbeitnehmerRegelungGeltungsbereichHinweisGeltungsbereichUnternehmen bezieht sich auf die gesamte Firma, Betrieb auf den einzelnen Betrieb.Norm
5

Wahl eines Betriebsrats möglich

Betrieb§ 1 I BetrVG

Betriebsratsmitglieder (§ 9 BetrVG)

Richtwert nach wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb.

1
Tabelle anzeigen
ArbeitnehmerBetriebsratsmitglieder
5 bis 20 wahlberechtigte1
21 bis 50 wahlberechtigte3
51 bis 100 wahlberechtigte5
101 bis 2007
201 bis 4009
401 bis 70011
701 bis 1.00013
1.001 bis 1.50015
1.501 bis 2.00017
2.001 bis 2.50019
2.501 bis 3.00021
3.001 bis 3.50023
3.501 bis 4.00025
4.001 bis 4.50027
4.501 bis 5.00029
5.001 bis 6.00031
6.001 bis 7.00033
7.001 bis 9.00035
> 9.00035 + 2 je weitere 3.000

In Betrieben mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer um 2 Mitglieder.

Freistellungen (§ 38 BetrVG)

Staffelung nach wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb.

0
Tabelle anzeigen
ArbeitnehmerFreistellungen
200 bis 5001
501 bis 9002
901 bis 1.5003
1.501 bis 2.0004
2.001 bis 3.0005
3.001 bis 4.0006
4.001 bis 5.0007
5.001 bis 6.0008
6.001 bis 7.0009
7.001 bis 8.00010
8.001 bis 9.00011
9.001 bis 10.00012
> 10.00012 + 1 je weitere 2.000

In Betrieben mit über 10.000 Arbeitnehmern ist für je angefangene weitere 2.000 Arbeitnehmer ein weiteres Mitglied freizustellen.